Gigabit Grundbuch
Um den Ausbau der Netze sowohl kabelgebunden als auch mobil per Funk zu beschleunigen, hat die Bundesregierung 2022 eine neue Gigabit-Strategie vorgestellt. Diese soll es ermöglichen, bis 2030 die gesamte Bundesrepublik mit Gigabit-Internet auszurüsten. Spätestens zu diesem Zeitpunkt soll es also flächendeckenden Gigabit-Internetzugang mit Geschwindigkeiten von 1Gbit/s aufwärts geben.
Am 13.12.2022 gab es den Startschuss für das neue Grundbuch und man findet den aktuellen Stand ab sofort unter:
Bisher sind dort 6 Informationsdienste zusammengefasst, die es teilweise auch bereits einzeln gab. Das Ministerium schreibt zu den Datengrundlagen:
Dienste für alle Nutzerinnen und Nutzer:
- Breitbandatlas: Das zentrale Informations- und Transparenzmedium zur aktuellen Breitbandversorgung in Deutschland für Festnetz und Mobilfunk
- Mobilfunk-Monitoring: Das Transparenzmedium zur Darstellung der von den Mobilfunknetzbetreibern bereitgestellten Mobilfunknetzabdeckung
- Breitbandmessungskarte: Ergebnisansicht der regional von Verbraucherinnen und Verbrauchern gemessenen Datenübertragungsraten im Festnetz und Mobilfunk
- Funklochkarte: Darstellung der durch die Nutzerinnen und Nutzer der Funkloch-App erfassten realen Mobilfunkversorgung
Zugangsbeschränkte Dienste für am Breitbandausbau Beteiligte:
- Infrastrukturatlas: Das Informations- und Planungstool zur Darstellung von Infrastrukturen für die Planung von Gigabit-Ausbauprojekten
- Analyseplattform: Das Analysetool für die Darstellung von Breitband- und Ausbauinformationen für Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger von Bund und Ländern
Neu ist dabei die Analyseplattform. Allerding steht sie nur Entscheidungsträgern zur Verfügung, ist also öffentlich nicht verfügbar.
Das steckt hinter dem Gigabit Grundbuch
Eine Idee aus der Gigabitstrategie (als Erweiterung der Breitband-Ausbauziele der Bundesregierung) ist dabei das sogenannte Gigabit Grundbuch. Damit ist ein Verzeichnis gemeint, das zukünftig alle Informationen rund um den Gigabit-Ausbau und die Rahmenbedingungen dazu bereit halten soll. Für alle Regionen soll es auf diese Weise eine Abfragemöglichkeit zum Stand und zu Umsetzungsmöglichkeiten für den Breitbandausbau geben. Zuständig für das neue Gigabit-Grundbuch ist dabei die Bundesnetzagentur, es sollen aber gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, dass wohl auch die Länder und Kommunen mitarbeiten müssen (beispielsweise in dem Informationen weiter geben werden).
In den Eckpunkten zur Gigabitstrategie heißt es:
Wir bauen ein Gigabit-Grundbuch auf, mit dem wir Transparenz schaffen und umfangreiche Informationen abgerufen werden können – zum Beispiel über unterversorgte Gebiete, mitnutzbare Infrastrukturen, Grundstücke und Liegenschaften des Bundes, der Länder und Kommunen. Hierfür wird das BMDV in einem ersten Schritt Zuständigkeiten der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft an die Bundesnetzagentur überführen. Dabei handelt es sich um den Breitbandatlas, die Mobilfunknetzvorausschau sowie die Vorarbeiten zum Aufbau einer Liegenschaftsdatenbank.
Entsprechende Portale der Länder werden in Abstimmung mit diesen soweit möglich eingebunden, um eine Datendrehscheibe zu implementieren. Im Zuge der Digitalisierung der Verkehrsinfrastrukturen des Bundes schaffen wir die Voraussetzungen für deren Mitnutzung für Versorgungsleitungen, Telekommunikationslinien und sonstige digitale Infrastrukturen.
Im Vergleich zum normalen Grundbuch wird das Gigabit Grundbuch daher keine Informationen zu Grundstücken und Eigentumsverhältnissen oder auch Eigentumsübergängen bereit stellen, sondern ist einen digitale Informationssammlung zum Stand und den Möglichkeiten des Breitbandausbaus. Bisher fehlen allerdings noch konkrete Details zur Ausgestaltung dieses neuen Systems, so dass man vergleichsweise wenig dazu sagen kann wie wichtig das Gigabit-Grundbuch zukünftig sein wird.
FDP Idee hat es in die Gigabit-Strategie geschafft
Das Gigabit Grundbuch ist dabei keine exklusive neue Erfindung des Bundesministeriums für Verkehr und Digitales, sondern wurden 2021 bereits in einem Antrag an den Bundestag erwähnt. Dort heißt es kurz zu dieser Idee:
… ein Gigabit-Grundbuch einzurichten, in dem alle (teil-)staatlichen und privaten Institutionen ihre Netzinfrastruktur verpflichtend eintragen müssen, um eine transparente Übersicht über die mit Breitband unterversorgten Gebiete zu erhalten und die Fördermittel zum Glasfaserausbau zielgerichtet einzusetzen. Hierzu ist eine vollständige bundesweite Erfassung des Glasfaser-, Kabel- und Mobilfunknetzes unerlässlich;
Noch früher findet man es in einem Positionspapier der FDP Bundestagfraktion 2018. Das Gigabit Grundbuch ist damit zwar eine vergleichsweise neue Idee, komplett aus dem Nichts kam dieser Vorschlag aber nicht.
Wie ist das Gigabit Grundbuch zu bewerten?
Die bisherigen Dienste im Gigabit Grundbuch sind alle auch einzeln verfügbar und daher ist der Nutzen noch eher begrenzt – auch bisher hatten Entscheidungsträger diese Details, nur eben auf unterschiedlichen Plattformen. Zwei Dienste sind dabei nur intern verfügbar. Es hat sich daher in Teilen bewahrheitet, dass es sich dabei nicht um eine öffentlichen Einrichtung handeln wird, sondern die Infos nur für Firmen oder Institutionen und auch nur gegen Freischaltung zur Verfügung stehen.
Darüber hinaus wird der Aufbau des Gigabit Grundbuchs und die Sammlung der notwendigen Informationen wohl auch noch einige Jahre dauern. Es kann also heißen, dass für viele Bereiche die Infos erst dann komplett zur Verfügung stehen werden, wenn der Gigabit Ausbau bereits abgeschlossen ist. Das Gigabit Grundbuch steht und fällt damit, wie gut und schnell es realisiert werden kann.